AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für die Strong Viking Obstacle Runs und deren Unteraktivitäten gelten.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Veranstaltung; Die Veranstaltung der Strong Viking Mud Edition, Strong Viking Hills Edition, Strong Viking Water Edition, Strong Viking Brother Edition, Strong Viking Roskilde Edition, Family Obstacle Run, Iron Viking.

Teilnehmer; die natürliche Person, die sich auf einer, vom Veranstalter zugelassene Weise, für die Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat.

Vereinbarung; die Vereinbarung über die Beteiligung der Teilnehmer an der Veranstaltung.

Veranstalter; Strong Viking Group B.V.; Strong Viking GmbH

Artikel 2: Teilnahme

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt ist und die Anmeldegebühr vollständig gezahlt ist.

Die Teilnahme an der Veranstaltung wird durch den Teilnehmer persönlich durchgeführt.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung variiert je nach Distanz. 3 km: abgeschlossenes 5. Lebensjahr, 5km: abgeschlossenes 10. Lebensjahr, 7-13km: abgeschlossenes 14. Lebensjahr, 19km: abgeschlossenes 16. Lebensjahr und 42km: abgeschlossenes 18. Lebensjahr. Es ist dem Veranstalter erlaubt vor und/oder während der Veranstaltung nach dem Alter/ Startnummer des Teilnehmers zu fragen. Falls das Mindestalter nicht dem angegebenen Alter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht, behält der Veranstalter sich vor den betreffenden Teilnehmer von der Strecke zu verweisen.

Es ist dem Teilnehmer zugestanden seine Rechte aus der getroffenen Übereinkunft an Dritte weiter zu geben. Die Übertragung kann nur über das vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Formular, erhältlich via www.strongviking.com, abgewickelt werden. Die Übertragung kann nur bis drei Tage vor der Veranstaltung beantragt werden. Eine Übertragung der Übereinkunft auf eine andere Strong Viking Veranstaltung ist nicht möglich. Bei Problemen bei einem Online Ankauf kann sicher der Käufer an die Online Streitbeilegung ODR wenden.

Sofern der Teilnehmer nicht in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen wird die bezahlte Anmeldegebühr nicht erstattet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor auf Grund von außergewöhnlichen Umständen die Veranstaltung abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die entstandenen Kosten des Teilnehmers.

Die Teilnehmer müssen zu jeder Zeit den Anweisungen der Mitarbeiter und Ehrenamtlichen der Veranstaltung Folge leisten. Es wird empfohlen ein 2-lagiges Polyester T-shirt zu tragen. Bei wiederholten Vergehen behält sich der Veranstalter das Recht vor die Teilnahme an der Veranstaltung zu beenden ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr oder anderer Kosten.

Es ist dem Teilnehmer untersagt, Schuhe mit Stollen / Spikes zu tragen.

Der Teilnehmer erklärt sich bereit ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters keine geschäftlichen Tätigkeit im Namen des Veranstalters durch zu führen.

Aus Sicherheitsgründen ist es dem Veranstalter gestattet, während der Veranstaltungen, sogenannte „cut-off“ Zeiten, einzuhalten. Der Teilnehmer ist dann verpflichtet, eine kürzere Distanz zu laufen, als ursprünglich gebucht. Während der Veranstaltung, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich an die oben genannte Entscheidung des Veranstalters zu halten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer(n) auf eine kürzere Distanz umzuleiten oder zum Ziel zu begleiten, wenn die Kreuzungspunkte nach den kommunizierten Zeiten, überschritten werden. Die tatsächliche „cut-off“ Zeit an den Kreuzungspunkten variiert je nach Veranstaltung, wobei die minimale Laufgeschwindigkeit von 4 km / h als Standard festgelegt ist. Das bedeutet, dass der Teilnehmer bis zu 4 Stunden Zeit hat, um die ersten 13km der 19 km langen Strecke zu vervollständigen und bis zu 2 Stunden, um die ersten 7 km der 13 km langen Strecke zu vervollständigen. Der Veranstalter schuldet dem Teilnehmer keine Entschädigung, wenn er auf Grund der kommunizierten „cut-off“ Zeit, den Teilnehmer auf eine kürze Distanz umleitet oder ihn/sie direkt zum Ziel begleitet.

Der Teilnehmer trägt zu jeder Zeit selbst die Verantwortung, dass Hindernisse sicher und verantwortungsbewusst bezwungen werden. Hierin ist der Teilnehmer verpflichtet bei dem Überwinden von Wasserhindernissen im Stande zu sein zu schwimmen. Teilnehmer mit einem Herzschrittmacher und/oder anderen herzunterstützenden Maßnahmen ist das Bezwingen von Hindernisses mit Strom untersagt. Es ist dem Teilnehmer zu jeder Zeit zugesagt ein Hindernis zu überspringen und/oder hier nicht dran teil zu nehmen.

Artikel 3: Rechtsanspruch

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen jeglicher Art. Der Veranstalter haftet auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gütern.

Wenn trotz der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels Haftung angenommen werden muss, wird die Höhe des Schadenersatzes begrenzt, auf den maximalen Betrag, der von der Versicherung des Veranstalters ausbezahlten Betrag.

Der Teilnehmer muss ausreichend versichert sein gegen die Risiken von Schäden, die er oder seine Verwandten durch Tod, Verletzung oder Erkrankung erleiden, die durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden.

Der Teilnehmer erklärt, dass seine Teilnahme eine sowohl physisch als auch psychisch gute Gesundheit erfordert, und erklärt, dass er diese Anforderungen erfüllt und dass er für die Veranstaltung durch Training und anderweitige Aktivitäten ausreichend vorbereitet ist.

Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters an für Schäden, die Dritte infolge der Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung erleiden könnten. Der Teilnehmer muss ausreichend haftpflichtversichert sein. Dem Teilnehmer ist außerdem bewusst, dass große Teile des Parcours durch den Wald, über unebenen Wege und/oder andere abgelegene Abschnitte führen, sodass eine erhöhte Verletzungsgefahr herrscht, die durch Glätte, herausstechende Wurzeln, Zweige oder ander natürliche Objekte verursacht werden kann und der Veranstalter hierfür nicht haftet.

Artikel 4: Recht am eigenen Bild

Der Teilnehmer verleiht dem Veranstalter im Voraus Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos, Filmmaterial und dergleichen, die im Rahmen der Veranstaltung erstellt werden und worauf der Teilnehmer abgebildet ist.

Artikel 5: Persönliche Daten

Die persönlichen Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter in einer Datei erfasst. Der Teilnehmer erlaubt dem Veranstalter durch Schließung dieses Vertrages, seine persönlichen Daten an Dritte zu überlassen im Rahmen der Versendung von Informationen an den Teilnehmer. Der Teilnehmer kann jederzeit und kostenlos, schriftlich oder elektronisch, Einspruch erheben gegen die Versendung der Informationen oder Übertragung der Daten des Teilnehmers. Der Veranstalter erklärt dann die Übertragung der Daten des Teilnehmers einzustellen.

Der Teilnehmer erlaubt dem Veranstalter durch Schließung dieses Vertrages seinen Namen und die Zeitregistrierung zu veröffentlichen, zum Beispiel in Tageszeitungen oder im Internet.

Antrag auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten
Die betroffenen Personen haben das Recht, einen Antrag auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu stellen. Der Antrag kann an den Organisator oder an Paylogic gerichtet werden. In jedem Fall muss die betroffene Person ihre Identität auf eine Art und Weise nachweisen, die vom Veranstalter oder von Paylogic näher bestimmt wird. Ein Antrag wird innerhalb von dreißig (30) Tagen bearbeitet und die betroffene Person wird nach der Bearbeitung des Antrags informiert.

Artikel 6: Bildmaterial

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, um vom Teilnehmer während der Veranstaltung erstelltes Bildmaterial, in beliebigen Medien selbst zu veröffentlichen, ohne den Eigentümer oder das Quellenmaterial zu erwähnen.

Artikel 7: Werbung und Aktivierungen

Es ist nicht gestattet, ohne direkte Erlaubnis des Veranstalters und/oder der Veranstaltung Werbeaktivitäten während/vor/nach der Veranstaltung zu organisieren. In der Woche vor der Veranstaltung, während der Veranstaltung sowie in der Woche nach der Veranstaltung wird sichergestellt, dass keine Schilder, Banner, Flyer, Sampling-Teams usw. auf und um das Festivalgelände und/oder das Gelände/die Strecke herum aufgestellt werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten. Bei Entdeckung erfolgt eine sofortige Entfernung sowie eine Geldstrafe, und die Kosten und sonstigen Schäden werden von der betreffenden Organisation/Person eingefordert. Die Erlaubnis zur Durchführung von Werbe- und/oder Aktivierungszwecken kann durch eine Anfrage an organisatie@strongviking.com beantragt werden, woraufhin der Veranstalter und/oder die Veranstaltung seine/ihre Erlaubnis per E-Mail bestätigen wird. Diese Bestätigung muss von der Organisation/Person, die die Aktivität durchführt, zur Veranstaltung mitgebracht werden, um sie auf Verlangen des Veranstalters und/oder der kooperierenden Parteien nachzuweisen.

Artikel 8: Facebook Promotion

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen sorgfältig durch. Der Veranstalter geht davon aus, dass der Teilnehmer diese gelesen und akzeptiert hat. Mit seiner Teilnahme an einem Gewinnspiel des Veranstalters Strong Viking Run, Strong Viking Belgien, Strong Viking Dänemark, Strong Viking Deutschland, Family Obstacle Run & Family Obstacle Run Deutschland willigt der Teilnehmer ein, dass seine übermittelten Daten für kommerzielle Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass wir seine Daten weitergeben. Der Teilnehmer kann sich jederzeit per E-Mail direkt abmelden. Facebook Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger, der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten, ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an den Verastalter zu richten. Darüber hinaus darf der Veranstalter den Teilnehmer per E-Mail kontaktieren. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel wird nur dann berücksichtig, wenn sie innerhalb des Zeitraums der Promotion eingereicht wird, auch wenn der Zeitraum nicht explizit vom Veranstalter erwähnt wird. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den exakten Gewinn zu verändern zu treffen, wenn es eine bessere finanzielle Alternative zum ursprünglichen Gewinn bietet. Die während der Promotion erhaltenen personenbezogenen Daten werden mit den für die Erfüllung der Promotion erforderlichen Dritten geteilt. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die: (a) Einen Wohnsitz in Europa haben, und (b) zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Angestellte der Strong Viking Deutschland GmbH oder Strong Viking Group B.V. bzw. mit dieser verbundener Unternehmen, deren Angehörige sowie sämtliche bei der Erstellung dieses Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es sind nur Teilnehmer mit Facebook-Konten erlaubt, welche eine Person mit dem richtigen Namen darstellen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist gratis und erfolgt durch ein „Like“ für den betreffenden Facebook-Eintrag. Für Einträge, die aus irgendeinem Grund nicht eingegangen sind, wird keine Verantwortung übernommen werden. Der Gewinner wird per Zufallssystem ermittelt. Der Stichtag ist in jedem Wettbewerb festgelegt, und Strong Viking Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, die Wettbewerbsbedingungen und das Enddatum jederzeit ohne Benachrichtigung des Teilnehmers zu ändern. Wenn Sie einen Wettbewerb gewinnen, werden wir Sie über Facebook benachrichtigen. Wenn wir Sie nicht erreichen können oder Sie nicht innerhalb von 7 Tagen antworten, behalten wir uns das Recht vor, den Preis an einen anderen Wettbewerber weiterzugeben. Der Gewinn ist weder austausch- noch übertragbar. Die Barauszahlung ist ebenso ausgeschlossen wie der Rechtsweg. Die Verantwortung über eine eventuelle Versteuerung des Gewinns liegt beim Gewinner selbst. Sollte der Veranstalter aus nicht vertretbaren Gründen, den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Sämtliche übermittelten Informationen unterliegen den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angaben von Gründen auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Von diesem Recht wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe nicht gewährleistet ist.

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