close-up van een hand dat een schild vasthoudt, alles zit onder de modder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für die Strong Viking Obstacle Runs und die damit verbundenen Aktivitäten gelten.

Artikel 1: Definitionen

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die unten genannte Bedeutung:

  • Veranstaltung: die Veranstaltung und alle Aktivitäten, die von Strong Viking durchgeführt werden.
  • Teilnehmer: eine natürliche Person, die sich auf eine von der Veranstalter genehmigte Weise für die Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat, entweder direkt oder über ein teilnehmendes Unternehmen.
  • Besucher: eine natürliche Person, die auf eine von der Veranstalter genehmigte Weise eine Veranstaltung besucht, ohne selbst als Teilnehmer zu gelten.
  • Teilnehmendes Unternehmen: eine Organisation oder ein Unternehmen, das mit Zustimmung des Veranstalters einen oder mehrere Teilnehmer zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat.
  • Vertrag: die Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und einem Teilnehmer, Besucher und/oder teilnehmendem Unternehmen, in der festgelegt wird, dass der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt oder der Besucher Zugang zur Veranstaltung erhält.
  • Veranstalter: die juristische Person (in diesem Fall Strong Viking Group B.V.; Strong Viking Deutschland GmbH; im Folgenden: Strong Viking), mit der der Teilnehmer, das teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher einen Vertrag geschlossen hat.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, des teilnehmenden Unternehmens und/oder des Besuchers werden ausdrücklich nicht akzeptiert.

Artikel 2: Teilnahme

2.1 Der Teilnehmer kann nur an der Veranstaltung teilnehmen, wenn er das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hat, die Anmeldegebühr vollständig über die vom Veranstalter angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt hat und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat.

2.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt durch den Teilnehmer persönlich.

2.3 Der Teilnehmer muss am Tag der Veranstaltung das vom Veranstalter festgelegte Mindestalter erfüllen oder dieses im selben Kalenderjahr erreichen:

  • 4 km – Family Run: mindestens 5 Jahre
  • 4 km – Beginning: mindestens 12 Jahre
  • 7 km: mindestens 13 Jahre
  • 13 km: mindestens 14 Jahre
  • 19 km & OCR Series: mindestens 16 Jahre
  • 42 km Iron Viking & 60 km Ultra Viking: mindestens 18 Jahre

2.4 Der Veranstalter hat das Recht, vor oder während der Veranstaltung nach dem Alter und/oder der Startnummer des Teilnehmers zu fragen. Wenn sich herausstellt, dass der Teilnehmer nicht das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Mindestalter erfüllt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme am Parcours auszuschließen.

2.5 Der Teilnehmer darf seine Rechte aus dem abgeschlossenen Vertrag an Dritte übertragen, jedoch nur mit Hilfe des vom Veranstalter bereitgestellten Formulars, das auf www.strongviking.com verfügbar ist. Die Übertragung muss spätestens drei Tage vor der Veranstaltung beantragt werden und ist nicht auf eine andere Strong Viking-Veranstaltung übertragbar. Bei Problemen mit einem Online-Kauf kann der Teilnehmer die Online-Streitbeilegung (ODR) kontaktieren.

2.6 Eine Rückerstattung der Anmeldegebühren ist nicht möglich, wenn der Teilnehmer oder das teilnehmende Unternehmen die Teilnahme absagt.

2.7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie höhere Gewalt, abzusagen, vorzeitig zu beenden, zu ändern (z. B. durch Anpassung des Parcours oder der Startzeiten) oder auf ein anderes Datum und/oder einen anderen Ort zu verschieben. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Kosten des Teilnehmers.

2.8 Sollte der Veranstalter entscheiden, die Veranstaltung nicht durchzuführen, auszusetzen, zu ändern oder auf ein anderes Datum und/oder einen anderen Ort zu verschieben, ist der Veranstalter nicht für Kosten verantwortlich, die der Teilnehmer und/oder Besucher im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, unabhängig von der Art dieser Kosten.

2.9 Die Teilnehmer müssen immer den Anweisungen des Personals und der freiwilligen Helfer der Veranstaltung folgen. Bei wiederholtem Verstoß behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Teilnahme an der Veranstaltung zu beenden, ohne Rückerstattung der Anmeldegebühren oder anderer Kosten.

2.10 Teilnehmende Unternehmen können sein: 

a) Öffentlich-rechtliche Körperschaften
Organisationen, die unter öffentlich-rechtliche Regelungen fallen, wie in Artikel 2:1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschrieben.

b) Juristische Personen
Unternehmen, die mehr als sechs Monate vor der Veranstaltung im niederländischen Handelsregister bei der Kammer für Handel eingetragen sind.

c) Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit
Unternehmen, die keine Rechtspersönlichkeit haben, aber mehr als sechs Monate vor der Veranstaltung im niederländischen Handelsregister bei der Kammer für Handel eingetragen sind.

2.11 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, keine geschäftlichen Aktivitäten im Namen des Veranstalters ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchzuführen.

2.12 Es ist dem Teilnehmer untersagt, Schuhe mit Noppen/Stollen zu tragen.

2.13 Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen „Cut-off“-Zeiten festlegen. Teilnehmer müssen eine kürzere Strecke laufen oder direkt zum Ziel geführt werden, wenn sie diese Zeit überschreiten. Die Standard-Läufergeschwindigkeit beträgt 4 km/h.

  • Maximal 4 Stunden für die ersten 13 km des 19 km-Parcours.
  • Maximal 2 Stunden für die ersten 7 km des 13 km-Parcours.

Verlässt der Teilnehmer den Parcours freiwillig, muss er den Veranstalter benachrichtigen und darf den Parcours nicht wieder betreten. Teilnehmer, die verletzt oder desorientiert sind, müssen die Hilfe des Personals in Anspruch nehmen. Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen vom Parcours zu entfernen, ohne dass eine Rückerstattung der Anmeldegebühr erfolgt.

2.12 Es ist dem Teilnehmer untersagt, Schuhe mit Noppen/Spikes zu tragen.

2.13 Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen „Cut-off“ Zeiten festlegen. Teilnehmer müssen eine kürzere Strecke laufen oder direkt zum Ziel begleitet werden, wenn sie diese Zeit überschreiten. Die Standardlaufgeschwindigkeit beträgt 4 km/h.

  • Maximal 4 Stunden für die ersten 13 km der 19 km-Strecke.
  • Maximal 2 Stunden für die ersten 7 km der 13 km-Strecke.

Der Veranstalter schuldet keine Entschädigung, wenn dies angewendet wird.

2.14 Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das sichere und verantwortungsvolle Überwinden von Hindernissen:

  • Schwimmkenntnisse sind bei Wasserhindernissen erforderlich.
  • Teilnehmer mit Herzschrittmachern oder unterstützenden Geräten dürfen nicht an Hindernissen mit Elektrizität teilnehmen.
  • Der Teilnehmer kann jederzeit ein Hindernis überspringen.

Artikel 4: Nutzung von Bild- und Tonmaterial / Persönlichkeits- und Bildrechte

4.1. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung stimmen der Teilnehmer, das teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher Folgendem zu:

  • Der Veranstalter und/oder Dritte dürfen Bild- und Tonaufnahmen machen und verwenden, einschließlich Übertragungen, Verteilung und anderer Formen der Veröffentlichung über alle bestehenden oder neuen Medien und Technologien.
  • Diese Nutzung ist weltweit, auf unbestimmte Zeit und ohne Entschädigung.
  • Der Teilnehmer und/oder Besucher verzichten auf die Haftung für mögliche Folgen dieser Nutzung.
  • Der Teilnehmer und/oder Besucher verzichten auf Persönlichkeits- und andere Rechte, wenn sie in Aufnahmen der Veranstaltung erkennbar in Bild und Ton erscheinen.
  • Videoüberwachung durch den Veranstalter aus Sicherheits- und Ordnungsgründen ist möglich.

4.2. Der Teilnehmer, das teilnehmende Unternehmen und/oder der Besucher erteilen dem Veranstalter die Erlaubnis, Bild- und Tonmaterial (wie Fotos und Aufnahmen), auf denen sie sichtbar und/oder hörbar sind und das während oder rund um die Veranstaltung erstellt wurde, in allen Arten der Kommunikation und Werbung zu verwenden und zu verbreiten. Dies erfolgt ohne Kosten.

4.3. Wenn Bild- und Tonaufnahmen vom Teilnehmer, dem teilnehmenden Unternehmen und/oder dem Besucher gemacht wurden, verbleiben alle Rechte (wie Urheberrechte) beim Veranstalter. Sie werden kostenlos mitwirken, wenn dies für die Übertragung oder Rechtseinräumung erforderlich ist. Der Veranstalter darf dieses Material auf jede Weise nutzen.

4.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos und Bildmaterial, das während der Veranstaltung vom Teilnehmer erstellt wurde, zu verwenden und in allen Medien zu veröffentlichen, ohne dass auf den Eigentümer oder die Quelle verwiesen werden muss.

Artikel 5: Verarbeitung personenbezogener Daten

5.1 Die vom Teilnehmer und/oder dem teilnehmenden Unternehmen angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter in einer gesicherten Datei gespeichert. Durch die Teilnahme und/oder Anmeldung zu einer Veranstaltung erteilt der Teilnehmer und/oder das teilnehmende Unternehmen hiermit dem Veranstalter die Erlaubnis zur Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten.

5.2 Nutzung der Daten
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Veranstaltung, die Kommunikation über die Veranstaltung und gegebenenfalls für das Marketing von ähnlichen Veranstaltungen durch den Veranstalter an den Teilnehmer und/oder das teilnehmende Unternehmen sowie für die Durchführung des Vertrags verwendet.

5.3 Zustimmung für Dritte
Der Veranstalter teilt personenbezogene Daten nur mit Dritten, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Dies erfolgt gemäß der DSGVO. Falls im Anmeldeformular eine Zustimmung erteilt wurde, können personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden für:

  • Versand von Informationen an den Teilnehmer und/oder das teilnehmende Unternehmen
  • Durchführung des Vertrags
  • Foto- und Zeitregistrierung, einschließlich Veröffentlichung und Vervielfältigung von Namen, Bildern und Wettkampfergebnissen

5.4 Zustimmung zur Veröffentlichung und für Marketingzwecke
Der Teilnehmer erteilt hiermit dem Veranstalter die Erlaubnis zur Veröffentlichung und Vervielfältigung seines/ihres Namens, Wettkampfergebnissen und Bildmaterials für werbliche Zwecke. Diese Nutzung kann die Veröffentlichung in Fotos, Videos, Postern, Zeitungen oder Online-Veröffentlichungen, einschließlich sozialer Medien und Websites, umfassen.

5.5 Datenschutzerklärung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch oder im Auftrag des Veranstalters gelten auch die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Artikel 6: Werbung und Aktionen

6.1 Es ist untersagt, während, vor oder nach der Veranstaltung ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters und/oder der Veranstaltung Werbeaktivitäten zu organisieren.

6.2 In der Woche vor der Veranstaltung, während der Veranstaltung und in der darauffolgenden Woche ist es nicht gestattet, Schilder, Banner, Flyer, Sampling-Teams oder andere Werbematerialien auf oder rund um das Festivalgelände und/oder das Gelände/den Parcours zu platzieren.

6.3 Bei Verstößen wird sofortige Entfernung verlangt, eine Geldstrafe verhängt, und alle Kosten sowie andere Schäden werden auf die verantwortliche Organisation oder Person zurückgeführt.

6.4 Die Erlaubnis für Werbeaktivitäten oder Aktionen kann beantragt werden, indem eine Anfrage an organisation@strongviking.com gesendet wird.

6.5 Der Veranstalter und/oder die Veranstaltung bestätigt die Erlaubnis ausschließlich per E-Mail. Diese Bestätigung muss von der Organisation oder Person, die die Aktivität durchführt, zur Veranstaltung mitgebracht und auf Anfrage dem Veranstalter und/oder den kooperierenden Parteien vorgelegt werden.

Artikel 7: Preise

7.1 Alle Preise von Strong Viking sind in Euro, einschließlich MwSt. und aller mit dem Vertrag verbundenen Kosten.

7.2 Versandkosten sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, es ist etwas anderes angegeben.

7.3 Wenn nach Vertragsabschluss Kostenänderungen auftreten (z. B. aufgrund von Steueränderungen oder Rohstoffpreisanstiegen), behält sich Strong Viking das Recht vor, die Preise anzupassen. Wenn sich der Preis um mehr als 10 % ändert, ist eine Stornierung des Vertrags möglich. Dies muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Änderung erfolgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

7.4 Wenn ein Preis falsch ist (z. B. aufgrund eines unrealistischen Angebots), behält sich Strong Viking das Recht vor, den richtigen Preis zu berechnen. In diesem Fall ist es möglich, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu stornieren, vorausgesetzt, das Produkt wurde nicht verwendet.

Artikel 8: Zahlung

8.1. Die Zahlung für Bestellungen über die Website muss mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen. Bei Zahlungen mit einer externen Kreditkarte oder elektronischen Zahlungsmethode gelten die Bedingungen der Bank oder Kartenausgeber.

8.2. Zahlungen per Rechnung sind nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

8.3. Wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, gerät die andere Partei automatisch in Verzug, unabhängig vom Grund der Verzögerung. Eine Mahnung ist hierfür nicht erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt behält sich Strong Viking das Recht vor, Verzugszinsen auf den offenen Betrag zu berechnen, ab dem Fälligkeitsdatum.

8.4. Alle Kosten, die mit Streitigkeiten verbunden sind, einschließlich der rechtlichen Kosten und Kosten für außergerichtliche Verfahren, gehen zu Lasten der anderen Partei.

8.5. Wenn mehrere offene Beträge bestehen, wird eine Zahlung auf die älteste offene Schuld angewendet, einschließlich Zinsen und zusätzlicher Kosten, auch wenn dies von der anderen Partei anders angegeben wird.

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